Wenn der elektronische Knecht streikt

Vogler
Tools
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Telefon, Email, Internet und die damit verbundenen sozialen Netzwerke haben wir zwischenzeitlich als alltägliche Selbstverständlichkeit in unser Leben einsortiert. Kurzzeitige Ausfälle der Internetverbindung werden meist mit einem knappen Knurren hingenommen, das nach kurzer Zeit meist in Äußerungen übergeht, die sich nicht als druckfähig erweisen.

Für zahlreiche Kunden eines bekannten Providers im Großraum Biebergemünd ist es nicht bei einigen Minuten und zwischenzeitlich auch nicht einigen Tagen Netzausfall geblieben. Sage und schreibe seit zwei Wochen verweigert der elektronische Knecht, sprich Internetzugang, seinen Dienst. Und nach Auskunft der Störungsstelle soll sich dieser Zustand auch noch bis Mitte Dezember hinziehen. Damit einher geht natürlich auch eine Einschränkung des guten alten Telefonbetriebes. Wo es früher separate Leitungen als buchstäbliche „Quasselstrippe“ gab, führt heute „Voice over IP“ das Regiment. Und dies bedeutet nichts anderes, als dass die Telefonverbindungen ebenfalls über das Internet geschaltet werden. Fällt also eines aus, ist faktisch die häusliche Kommunikation außer Gefecht gesetzt.

Bei einer solchen länger anhaltenden Störung wird deutlich, wie abhängig unsere Gesellschaft vom Internet geworden ist: Email, Terminbuchungen, Bankgeschäfte ja selbst simple Erkundigungen laufen nicht mehr. Nach einige Hin und Her hat sich der besagte Provider schließlich entschlossen, Anrufer aus dem Festnetzt auf das Handy umzuleiten und für die Internetkommunikation einen „mobilen Hotspot“ bereit zu stellen. Damit werden Anrufer wenigstens verbunden und es wird möglich die elektronische Post anzuschauen.

Damit einher geht natürlich eine Verlust von gewohnter Bequemlichkeit im Haus. Der mobile Hotspot hat eine geringe Reichweite. Ist dieses elektronische Bauteil im Erdgeschoss im Einsatz, herrscht im Obergeschoss „Funkstille“ denn über Etagen hinweg reicht das Signal nicht. Die gute alte Telefonanlage mit Nebenstellen in Flur, Schlafzimmer, Büro und Hobbyraum bleibt still und wenn das Handy nicht parat liegt, hat der Anrufer halt Pech gehabt.

Dabei ist es jetzt nur ein schwacher Trost, dass der Internetprovider verpflichtet ist, eine finanzielle Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu zahlen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sieht das wie folgt aus: Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist. Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (73) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Publizist mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern ist der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" aktiv. Von 1977 bis 2001 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an und war zehn Jahre lang CDU-Fraktionsvorsitzender in Erlensee. Partei und aktiver Politik hat er vor mehr als 20 Jahren den Rücken gekehrt.


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!