Wohnraumförderung bleibt wichtiger Wirtschaftsfaktor

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Die Regierung von Unterfranken bewilligte im Jahr 2021 rund 13,9 Millionen Euro für zinsvergünstigte Darlehen, einschließlich ergänzender Zuschüsse, aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm für Wohnungsunternehmen und private Eigentümer von Mietwohnungen.

So konnten im vergangenen Jahr in Unterfranken 104 Wohnungen und Wohnplätze auf einen zeitgemäßen und bedarfsgerechten Standard gebracht werden. Im Bayerischen Modernisierungsprogramm wurden bisher, neben dem zinsverbilligten Darlehen, ein ergänzender Zuschuss in Höhe von bis zu 100 €/m² Wohnfläche gewährt. Zum 01.04.2022 sind neue Förderbestimmungen in Kraft getreten. Der Zuschuss hat sich in diesem Zusammenhang auf 200€/m² Wohnfläche erhöht.

Die Förderung von Baumaßnahmen im Bestand zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung war auch im vergangenen Jahr ein wichtiger Schwerpunkt im Bayerischen Wohnraumförderungsprogramm. Für 23 Maßnahmen im Mietwohnraum und 390 im selbst genutzten Wohnraum wurden Zuschüsse in Höhe von 3,6 Millionen Euro gewährt.

2021 wurden in Unterfranken in der kommunalen Wohnraumförderung (KommWFP) keine Mietwohnungen und lediglich ein Fachgutachten bewilligt. Der Freistaat stellte im vergangenen Jahr ca. 15 Millionen € an Fördermitteln zur Verfügung, die erstmals weitestgehend zurückgegeben werden mussten. Die unterfränkischen Kommunen stehen hier in der Verantwortung Fördermittel abzurufen, um Mietwohnraum für einkommensschwächere Haushalte zu schaffen. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, steht die Regierung den Kommunen weiterhin beratend und unterstützend zur Seite.

2021 war der Neubau von bezahlbarem Mietwohnraum in der sogenannten Einkommensorientierten Förderung (EOF) ein wichtiger Förderschwerpunkt. Es konnten rund 39,3 Millionen Euro aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm für die Finanzierung von 227 barrierefreien Mietwohnungen mit Belegungsbindung zur Verfügung gestellt werden. 2020 wurden hier ca. 171 Wohneinheiten gefördert. Für 2022 wird, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, eine höhere Förderquote erwartet. Denn insbesondere am Hubland in Würzburg sind geförderte Wohnprojekte größeren Umfangs in der Planung.

Die Konditionen der EOF-Förderung beschleunigen den massiven Ausbau der Staatlichen Wohnraumförderung. In der Einkommensorientierten Förderung (EOF) wurde bisher ein allgemeiner Zuschuss in Höhe von bis zu 300 € / m² Wohnfläche, als auch ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Aufgrund der neuen Förderkonditionen, stehen jetzt ein Zuschuss mit bis zu 800€/m² Wohnflächen sowie ein attraktives Darlehen für die Förderung neuer Mietwohnungen zur Verfügung.

Für die Förderung von Wohneigentum, insbesondere für Familien mit geringerem Einkommen, konnten im Jahr 2021 über die Kreisverwaltungsbehörden in Unterfranken zinsgünstige Darlehen von rund 6,75 Millionen Euro für 147 Wohneinheiten aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm bereitgestellt werden. Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums ist vom Familieneinkommen, der Größe der Familie und dem Bauort abhängig. Dabei gewinnt der Erwerb bestehender Gebäude und Wohnungen (Zweiterwerb) zunehmend an Bedeutung und hat Fördervorrang.

Ansprechpartner für die Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Regierung von Unterfranken (Sachgebiet Wohnungswesen). Für die Förderung von Eigenwohnraum sind Ansprechpartner die jeweiligen zuständigen Landratsämter und die kreisfreien Städte Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt. 


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