TV Großwallstadt: Nachholspiel gegen Lübeck-Schwartau vor 1250 Zuschauern

Handball
Tools
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Am Samstag, 26. Januar, empfängt der TV Großwallstadt um 19.30 Uhr in der Untermainhalle in Elsenfeld den VfL Lübeck-Schwartau zum Nachholspiel. Eine Woche vor dem offiziellen Rückrundenstart bekommt es der TVG mit einem Gegner zu tun, der aktuell mit 14:22 Punkten auf dem 15 Tabellenplatz steht.

TVGJansen

Zwei Plätze dahinter befinden sich die Blau-Weißen, welche eine Partie weniger absolviert habe, mit 13:21 Punkten. Auch wenn die Unterfranken mit der Vorbereitung früh angefangen haben und sich bisher alle Spieler fit und gesund präsentieren, muss der TVG am Samstag wahrscheinlich auf Abwehrspezialist Povilas Babarskas verzichten, welcher sich bei der EM im Spiel seiner litauischen Mannschaft die Schulter verletzt hat. Auch Görkem Bicer und Tom Jansen weilen derzeit noch bei ihren Nationalmannschaften und werden am Samstag ohne vorheriges Mannschaftstraining in die Partie gehen.

Da einige Akteure des VfL aktuell auch angeschlagen sind, gestaltete sich für Trainer Ralf Bader die Vorbereitung auf die Partie schwierig: „Es ist nicht einfach, meine Mannschaft auf den Gegner einzustellen, wenn man nicht genau weiß, wer auflaufen wird. Aber unser Schwerpunkt liegt bei uns selbst. Wir wollen Schritte nach vorne gehen im Hinblick auf Aggressivität, Einstellung und vor allem Taktik und damit auch das Match gewinnen.“

In der vergangenen Saison musste sich der TV Großwallstadt im Hinspiel knapp geschlagen geben konnte dann aber die torreiche Partie in Lübeck für sich entscheiden.

Grund zur Freude hat der TV Großwallstadt seit dem gestrigen Dienstag. Das Bayerische Kabinett hat entschieden, dass ab sofort bei Sportveranstaltungen Zuschauer wieder mit 50 Prozent der Hallenkapazität zugelassen sind. Der TVG kann demnach mit 1250 Besuchern planen.

Da die Partie am Samstag von der BIMension GmbH in Erlenbach als Matchday gesponsort wird, können die Zuschauer Karten für die Begegnung im TVG-Online-Shop https://shop.tvgrosswallstadt.de/shop kostenlos herunterladen. In der Halle herrscht freie Platzwahl.

Einlassbedingungen aufgrund von Corona:

Der Einlass in die Halle ist an die 2Gplus-Regel (genesen bzw geimpft und getestet) geknüpft. Eine kostenlose Antigenschnelltestmöglichkeit wird ab 17:30 Uhr vor der Halle angeboten. Der Test entfällt für Personen, die unter den Status „geboostert“ fallen. oweit bundesrechtlich nichts anderes geregelt ist, gelten geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV als geboostert, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben.

Kinder bis einschließlich 11 Jahre können weiter ohne 2G-Nachweis die Spiele des TV Großwallstadt besuchen. Kinder ab 12 Jahre müssen den 2G-Status bei Veranstaltungen erfüllen. Jeder Besucher ist zudem verpflichtet, einen amtlichen Ausweis mit sich zu führen.

Weiterhin gilt aufgrund der behördlichen Anordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Veranstaltung (Kinder bis einschließlich 5 Jahre müssen keine Maske tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag benötigen nur eine medizinische Gesichtsmaske)

Hinweise:
Seit 12. Januar 2022 gilt man damit bereits unmittelbar nach Erhalt der Auffrischungsimpfung als geboostert. Personen, die nachweisen können, dass sie nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, gelten ebenfalls als geboostert. Wer mit dem Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurde, gilt jedoch erst als vollständig immunisiert, wenn zusätzlich zur erstmaligen Gabe des Impfstoffs Janssen eine Optimierung durch eine weitere Impfstoffgabe gemäß der Empfehlung der STIKO für den Impfstoff Janssen erfolgte. Diese gilt dann als Teil der Grundimmunisierung, nicht als Booster-Impfung. Erst eine dritte Impfung im Abstand von mindestens drei Monaten nach der zweiten Impfung gilt als Auffrischungsimpfung. Danach gilt man in Bayern im Hinblick auf die 2G plus-Regelung als „geboostert“. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 gilt als überstanden, wenn ein Genesenennachweis erteilt werden könnte.

Foto: TV Großwallstadt

 


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!