Das Gespann wurde zunächst aus dem Gefahrenbereich an die Rastanlage Süd geschleppt.

Bei der anschließenden Kontrolle gab der Fahrer des Gespanns an, seinen Führerschein in Rumänien vergessen zu haben. Im Verlauf des Gesprächs stellte sich heraus, dass gegen den 34-Jährigen in Rumänien ein Fahrverbot besteht. Plötzlich gab der Mann an, dass sein Mitfahrer die ganze Zeit gefahren sei. Der Mitfahrer wurde daraufhin als Zeuge vernommen und gab wahrheitsgemäß an, dass er während der Fahrt geschlafen habe und sein Freund der Fahrer gewesen sei.

Im Zuge der weiteren Sachverhaltsaufnahme wurde festgestellt, dass gegen den Autofahrer außerdem zwei offene Haftbefehle vorlagen. Diese konnte er vor Ort durch Barzahlung abwenden. Die Fahrzeugschlüssel wurden zur Weiterfahrt an den ebenfalls mitfahrenden Fahrzeughalter übergeben.


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