Hierbei übersah sie den vorfahrtberechtigten Pkw Opel einer 79 Jährigen, die von der Großheubacher Straße nach links in die Nikolaus-Fasel-Straße abbiegen wollte. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wodurch ein Gesamtschaden von ca. 4500 EUR entstand.
Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde durch die aufnehmenden Beamten festgestellt, dass der Pkw BMW keinen gültigen Versicherungsschutz mehr hatte, weshalb das Fahrzeug entstempelt und die Weiterfahrt unterbunden wurde. Die junge Frau muss sich demnächst nicht nur wegen dem Vorfahrtsverstoß, sondern auch wegen einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten, da das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht mehr versichert war.