Zuvor hatte er die Autobahn mit seinem PKW befahren. Da bei dem Fahrzeugführer deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen wurde und ein Atemalkohltest vor Ort einen Wert von 0,42 mg/l ergab (entspricht etwa 0,84 Promille Blutalkoholgehalt), ordneten die Beamten einen gerichtsverwertbaren Atemalkohltest an, welcher in dem Dienstgebäude in Hösbach das vorläufige Ergebnis bestätigte. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

 


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