vbw fordert vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Auch nach dem Urteil des Bundesfinanzgerichtshofes, wonach der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig war, gibt es keinen Grund, daran festzuhalten. „Nach der Teilabschaffung zahlen ihn gut Verdienende und insbesondere Unternehmen uneingeschränkt weiter. Sie stemmen mehr als die Hälfte des früheren Aufkommens. Diese im internationalen Maßstab hohe Steuerbelastung der Unternehmen ist in Zeiten harten internationalen Wettbewerbs nicht hinnehmbar. Vielmehr müssen wir zu einer wettbewerbsfähigen maximalen Unternehmenssteuerlast von 25 Prozent gelangen. Das Kapital muss im Land bleiben und hier arbeiten. Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist unabdingbar. Wir können uns keine ‚verkappte Reichensteuer' leisten", kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Laut vbw ist mit dem Auslaufen des Solidarpakts bereits Ende 2019 die Grundlage für den Solidaritätszuschlag entfallen. „Das Festhalten daran beschädigt das Vertrauen in politische Entscheidungen und tut unserem Land nicht gut. Natürlich gibt es noch erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Dauertransferleistungen sind aber nicht geboten. Lösungen müssen vor allem auf private Investitionen und deren deutlich schnellere Genehmigungsverfahren sowie den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur setzen", so Brossardt.

Generell setzt sich die vbw für eine leistungs- und chancenorientierte Steuerpolitik ein. „Wir brauchen in Anbetracht der vor uns stehenden Herausforderungen konkrete Pläne für Steuersenkungen. Nur ein einfaches, wettbewerbs- und leistungsgerechtes Steuerrecht hat einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und die Fähigkeit, Transformationsanliegen zu finanzieren. Unsere Unternehmen brauchen mehr und nicht weniger Liquidität. Dazu gehören neben der Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch die Entlastung des Steuerzahlers, Anreize für erfolgreiches Wirtschaften der Unternehmen, ein Abbau von Steuerbürokratie sowie mehr Rechtssicherheit im Steuerwesen", so Brossardt abschließend.


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