Verbesserung für regionale Mobilität von Handwerksbetrieben

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Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain jetzt auch für bayerische Handwerker

Handwerksbetriebe mit Sitz in den Landkreisen Miltenberg, Aschaffenburg und Bad Kissingen sowie der Stadt Aschaffenburg und als nicht-bayerische Stadt Worms können ab dem 1. Juni 2023 den Handwerkerparkausausweis Region Frankfurt RheinMain erhalten. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken in insgesamt 334 Kommunen in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, wenn Unternehmen dort Handwerksdienstleistungen durchführen. Der Handwerker-Parkausweis stellt für im Großraum Frankfurt/Rhein-Main tätige Unternehmen eine wichtige Erleichterung ihrer betrieblichen Mobilität dar. Bereits seit 2006 gibt es den Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain, zu dessen Geltungsbereich bislang ausschließlich Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz gehörten. Künftig können auch Betriebe mit Sitz in den beteiligten Städten und Landkreisen in Bayern, die im Großraum Frankfurt/Rhein-Main tätig sind, diesen Ausweis beantragen. Zur erfolgreichen Ausweitung des Geltungsbereichs trug maßgeblich auch das Länderübergreifende Strategieforum FrankfurtRheinMain bei, das u.a. mit Beteiligung der Landesregierungen aus Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz die Basis für die Ausweitung der Gebietskulisse auf bayerische Kommunen legte. Jürgen Herzing, Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg und derzeit kommunaler Regionsvertreter des Bayerischen Untermains im Strategieforum: „Die Ausweitung des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain auf bayerische Kommunen ist ein herausragendes Beispiel einer erfolgreichen länderübergreifenden Zusammenarbeit.“ In Zusammenarbeit mit der für das Gesamtprojekt verantwortlichen ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain), den beteiligten Kommunen, mit Unterstützung der Regierung von Unterfranken und dem Engagement der Handwerkskammer für Unterfranken ist es nun gelungen, den Geltungsbereich auf erste bayerische Kommunen auszuweiten: Ab dem 1. Juni 2023 können auch Unternehmen mit Sitz in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Bad Kissingen sowie in der Stadt Aschaffenburg den Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain erhalten. Auch die Stadt Worms in Rheinland-Pfalz wird ab diesem Zeitpunkt dem künftigen Geltungsbereich angehören. „Als regionale Gesellschaft koordinieren wir seit 2009 den regionalen Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain und stellen gemeinsam mit den Kommunen die einheitlichen Regelungen sicher“, so Heike Mühlhans, Geschäftsführerin der ivm GmbH, „mit der Ausweitung des Geltungsbereiches tragen wir so auch den Anforderungen regional tätiger Handwerksbetriebe Rechnung.“

Ludwig Paul, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Unterfranken freut sich zum einen über die Arbeitserleichterung der Handwerksbetriebe, aber auch über einen weiteren Aspekt: „Der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain ist ein Beispiel für gelungene und praxistaugliche Entbürokratisierung, da nun nur noch am Betriebssitz ein Antrag gestellt werden muss und der Handwerkerparkausweis ein volles Jahr gültig ist.“ Als Mann der Praxis weiß der Obermeister der Bauinnung Aschaffenburg, Arthur Bergmann, den Handwerkerparkausweis zu schätzen: „Der Handwerkerparkausweis ist für uns von unschätzbarem Wert. Wir können uns auf unsere Arbeit konzentrieren und müssen uns weniger Gedanken darüber machen, wo wir unser Fahrzeug abstellen, damit Werkzeuge, Material und Mitarbeiter zur Baustelle gelangen können.“

Nutzen des Handwerkerparkausweises: Der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain ist eine regionsweit und von den Kommunen gegenseitig anerkannte Ausnahmegenehmigung zum Parken, die eine zeitliche und finanzielle Entlastung für Handwerksbetriebe darstellt. Beantragt werden kann der Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde am Firmensitz, d.h. bei der Kommune, in der der Betrieb seinen Betriebssitz hat. Den Ausweis beantragen kann, wer Arbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführt und ein Geschäftsfahrzeug – mit zulässigem Gesamtgewicht bis maximal 4t – einsetzt, das sich für Materialtransporte bzw. für handwerkstypische Dienstleistungen eignet. Das Fahrzeug muss beidseitig ein großflächiges Branding aufweisen, das die Art der Dienstleistung oder des Handwerks bezeichnet. Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen. In Zweifelsfällen darüber, ob es sich um eine vergleichbare, handwerkstypische Dienstleistung handelt, prüft die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage entsprechender Nachweise des Beantragenden und bewertet diese im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Der Handwerkerparkausweis ist jeweils ein Jahr lang gültig und wird in der Überwachungspraxis in insgesamt 334 beteiligten Kommunen in der Region Frankfurt/Rhein-Main anerkannt. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, deren Firmensitz oder eine Niederlassung sich im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain befindet.
Die genauen Voraussetzungen für die Beantragung und die konkreten Vorteile, die der Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain bietet, sind unter
www.hwk-ufr.de/Handwerkerparkausweis-Frankfurt-RheinMain zusammengefasst.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich, den Regelungen und die Kontakte der ausstellenden Stellen sind auch auf der Webseite der ivm GmbH unter
www.ivm-rheinmain.de/buergerservice/handwerkerparkausweis zu finden.

 


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