A45: Trotz Überladung und Verbot weitergefahren

Karlstein am Main
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 Im Rahmen der Verkehrskontrolle eines Iveco Kleintransporters am Sonntagmittag wurde durch die Beamten dessen wahrscheinliche Überladung festgestellt.

Zur Bestätigung des Verdachts wurde der Transporter gewogen und hierbei eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um knappe 65 Prozent festgestellt. 

Dem ukrainischen Kraftfahrer wurde daher die Weiterfahrt mit dem Gefährt verboten, wesentliche Dokumente sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 745 Euro einbehalten. Der Fahrzeugschlüssel wurde ihm zur Nutzung seiner Schlafkabine samt Heizung belassen.

Trotz der mehrfachen Belehrung des Fahrers darüber, dass er die Weiterfahrt erst antreten darf, wenn das tatsächliche Gewicht seines Fahrzeugs mit dessen zGG übereinstimmt, fiel einer Streife der Verkehrspolizei gegen 22:00 Uhr auf, dass sich der Kleintransporter nicht mehr am Abstellort vom Mittag befand.

Der 33-Jährige konnte durch eine Streife der PI Alzenau an seinem ursprünglichen Zielort in Karlstein angetroffen werden. Dieses Mal wurde die Weiterfahrt mit einer Parkkralle unterbunden. Der Fahrer wird nach Zahlung einer weiteren Sicherheitsleistung für das gleiche Delikt seine Weiterreise freiwillig mit dem Zug antreten.


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