Da er dabei verbotswidrig mit seinem Handy telefonierte, unterzog ihn eine Streife der Polizei Aschaffenburg einer Verkehrskontrolle. Bei der Ahndung des Handyverstoßes ist es jedoch nicht geblieben. Denn bei der Kontrolle gegen 08:25 Uhr stellte die Polizei fest, dass an dem Scooter noch das grüne Versicherungskennzeichen montiert war und kein neuer Versicherungsschutz bestand. Im Laufe der Kontrolle zeigte der Jugendliche drogentypische Auffälligkeiten und räumte ein, am Freitag Haschisch konsumiert zu haben. Das Ergebnis einer Blutentnahme muss nun zeigen, ob er sich neben einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten muss. 


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