Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W dient überwiegend der Brandbekämpfung. Es kann eine Feuerwehrstaffel mit sechs Feuerwehrmännern oder -frauen sowie eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe einschließlich des umluftunabhängigen Atemschutzes aufnehmen und muss mit einem Löschwasserbehälter von 500 Litern Inhalt ausgestattet sein. Für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W sind nur handelsübliche Fahrgestelle mit Doppelkabine bei einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 7.500 kg vorgesehen.
Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb des Tragkraftspritzenfahrzeuges schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und beträgt derzeit für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 42.700 Euro.