ADAC Wissenstest Autofahrer 2022

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Wie gut wissen Autofahrende eigentlich Bescheid über entscheidende Verkehrsregeln und technische Zusammenhänge? Das wollte der ADAC in der Umfrage „Wissenstest Autofahrer 2022“ mit 20 Original-Fragen aus verschiedenen Bereichen der Führerschein-Theorieprüfung herausfinden.

Befragt wurden insgesamt mehr als 3.500 Personen ab 17 Jahren, die einen Pkw-Führerschein besitzen und an mehr als drei Tagen im Jahr ein Auto benutzen. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren viele routinierte Autofahrende. Eine Erkenntnis: Diejenigen, die ihr Fahrwissen viel besser als andere Autofahrende eingeschätzt haben, schneiden bei den Wissensfragen deutlich schlechter ab.

Im Durchschnitt wurden 9,7 Fragen komplett richtig beantwortet, nur zwei Prozent der Befragten haben mehr als 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Am häufigsten wurden Fragen zum Abstand, zum Abbau von Alkohol sowie zum richtigen Verhalten an Schutzstreifen korrekt beantwortet. Bei den Fragen zur Feinstaubplakette, dem Telefonieren im Auto und zur Fahrphysik gab es hingegen Defizite. Insgesamt hatten erwartungsgemäß Führerscheinneulinge Wissensvorsprünge, zwischen den anderen Gruppen gab es kaum Unterschiede. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern.

Die Bayern konnten insbesondere bei einer Frage punkten: „Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel mindestens eingehalten werden?“* Hier wussten 92 Prozent der Bayern, dass es sich um die halbe Tachoanzeige in Metern handelt. Auch die Frage wie lange es dauert bis 1,0 Promille abgebaut sind, konnten 90 Prozent der Bayern richtig mit 10 Stunden beantworten. Zum Vergleich: Nur 75 Prozent der Sachsen und 76 Prozent der Berliner konnten diese Frage richtig beantworten.
Über alle Bundesländer hinweg gab es unter anderem große Wissenslücken bei der Frage, wann das Reißverschlussverfahren zum Einfädeln gilt, die nur noch ein Viertel richtig beantworten konnte. Noch weniger wussten, dass man die Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel einschalten darf, sondern auch, wenn die Sicht durch Schnee oder Regen erheblich eingeschränkt ist. Übrigens ganz im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte: Diese darf wirklich nur bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Was bei einem Vorderrad-Antrieb bei zu starker Beschleunigung in der Kurve passieren kann, gaben wiederum nur 21 Prozent korrekt an.

Insgesamt hat der ADAC Wissenstest deutliche Lücken beim Wissen aufgezeigt. Deshalb ist empfehlenswert, dass Autofahrende ihre Kenntnisse immer wieder auffrischen. Zudem ändern sich die Verkehrsregeln auch im Zeitverlauf. So kamen in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen zum Schutz von Radfahrenden hinzu oder neue Verkehrsschilder, wie zum Beispiel das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen.

*Quelle: Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog zur Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung von TÜV|DEKRA arge tp 2
Foto: Copyright ADAC e.V.


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