Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen im Kreis Aschaffenburg verschärft

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Die Anordnungen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus im Landkreises Aschaffenburg wurden mit Allgemeinverfügung vom 19. Januar neu erlassen. Dies betrifft das Konsumverbot für Alkohol an öffentlichen Orten unter freiem Himmel. Die neuen Regelungen gelten ab dem 21. Januar.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wurde das Alkoholverbot für folgende öffentliche Plätze ausgesprochen:

Bessenbach: Festplatz Straßbessenbach, Busbahnhof Realschule Bessenbach

Großostheim: Marktplatz, Platz an der Anna-Kapelle, Grillplatz Ringheim

Haibach: Grillplatz im Haibacher Schweiztal, Skateranlage an der Kultur- und Sporthalle, Bereich Rathaus/Bruder Klaus Kirche

Heigenbrücken: Wildpark im Bächlesgrund

Hösbach: Freizeitgelände am Mühlstück

Laufach: Ste.-Eulalie-Platz

Mainaschaff: Bahnseitiger Bereich neben dem Friedhof, Skateranlage, Bolzplätze

Mömbris: Marktplatz, Aussichtsplattform am Hahnenkammsee

Rothenbuch: Schloßplatz, Maria-Stern-Platz

Sailauf: Postwiese, Parkplätze am Bürgerzentrum und auf dem ehemaligen Pfäffchengelände

Waldaschaff: Dorfplatz an der Christebrücke, Clonakilty Platz

Es werden alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin darum gebeten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten zu vermeiden.

Die Allgemeinverfügung mit den genauen Regelungen ist einsehbar unter: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/gesund-soziales/gesund/corona/allgemeinverfue/


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