Das entspricht der Menge von mindestens drei Jahren. Flächendeckend sind an den Flüssen und Bächen niedrige bis sehr niedrige Abflüsse zu verzeichnen. Teile von kleineren Bächen sind bereits trockengefallen.
Die Regierung von Unterfranken ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger zur besonders achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf. So sollte auf Rasensprengen derzeit verzichtet werden, auch wenn es explizit noch nicht überall verboten ist. Einige Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden bzw. Wasserversorger haben bereits entsprechende Hinweise gegeben. Bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen müssen die gesetzlichen Vorgaben des Gemeingebrauchs strikt beachtet werden. Erlaubt sind nur Wasserentnahmen mit Handschöpfgefäßen oder in geringen Mengen zum Tränken von Vieh bzw. für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft – solange eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer nicht zu erwarten ist und der Gemeingebrauch durch die Kreisverwaltungsbehörde nicht per Allgemeinverfügung bereits verboten wurde. Alle anderen Entnahmen, insbesondere mit Pumpen, bedürfen einer behördlichen Erlaubnis. Ungenehmigte Entnahmen sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Bei genehmigten Entnahmen ist streng darauf zu achten, dass die in den Bescheiden verankerten Auflagen eingehalten werden. Die Kreisverwaltungsbehörden und Wasserwirtschaftsämter führen stichprobenartig Kontrollen durch und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
Angesichts der derzeit angespannten Situation sollte sich jeder seine Verantwortung für unsere Gewässer bewusstmachen und seinen Beitrag leisten, um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen.