Die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht planen eine gemeinsame länderübergreifende Radwegeverbindung zwischen Freigericht-Somborn und Alzenau-Albstadt. Diese Verbindung verläuft als straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der Landes- und Staatsstraße 3202. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte. Im Abschnitt 1 wird der neue Geh- und Radweg Bestandteil der hessischen Landesstraße L3202 (ca. 180 m). Abschnitt 2 (ca. 340 m) wird Bestandteil der bayerischen Staatsstraße St 3202.
Radweg zwischen Alzenau und Freigericht geplant
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