Doch eine falsche Bewegung – und die Reise fällt wegen eines Hexenschusses ins Wasser. „Kurzfristige Reisestornierungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch teuer werden", weiß Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Reisende müssen am Ende häufig zwischen 75 und 90 Prozent der Reisekosten selbst tragen." Glück im Unglück haben diejenigen, die mit einer Reiserücktrittskostenversicherung vorgesorgt haben. Denn diese kommt beispielsweise bei schwerer Krankheit, Unfall, Todesfällen in der Familie, Jobverlust, Hausbrand oder Schwangerschaftskomplikationen für die anfallenden Stornokosten auf. Beim Versicherungsabschluss sollten Urlauber genau hinsehen. Straub rät, Tarife ohne Selbstbehalte zu wählen und darauf zu achten, dass auch Mitreisende und sogenannte „Risikopersonen" versichert sind.

Vorsicht bei Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten: Besonders aufmerksam sollten chronisch Kranke und Reisende mit Vorerkrankungen bei der Wahl ihrer Versicherung sein. „Viele Versicherer zahlen nur, wenn die Krankheit schwer und unerwartet eintritt", sagt Straub. „Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten behandelt worden sind, sind dann nicht versichert." Im Zweifel sollten sich Verbraucher vorab beim Versicherer erkundigen, ob die Erkrankung abgedeckt ist. Bestehen Zweifel, ob man eine Reise antreten könne, kann ein Arzt die Reisefähigkeit vor Versicherungsabschluss bescheinigen.

Zusätzlicher Schutz durch Reiseabbruchversicherung: Der Versicherungsschutz durch eine Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise. „Das ist spätestens beim Einsteigen in den Zug oder Einchecken am Flughafen der Fall", so Straub. Er empfiehlt deshalb einen zusätzlichen Reiseabbruchschutz zu versichern. Dieser greift, wenn der Urlaub vorzeitig beendet werden muss – etwa, weil man sich beim Bergwandern das Bein gebrochen hat. Was bei den Versicherungsangeboten der Reiseportale zu beachten ist und wann sich eine Jahresversicherung lohnt, erfahren Interessierte in der Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.


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