Geflügelpest: Veterinäramt empfiehlt Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmen

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Wer Geflügel hält, auch wenn im Rahmen eines Hobbys, sollte nach Empfehlung des Aschaffenburger Veterinäramtes sowie des Friedrich-Löffler-Instituts die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen auf mögliche Optimierungen überprüfen.

Dazu zählt insbesondere, dass:

Geflügelhaltungen nicht von fremden Personen betreten werden können,
die Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden,
Geflügel nicht entweichen kann,
der Kontakt zu Wildvögeln möglichst unterbunden wird,
Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert wird und
konsequent Schadnager bekämpft werden.

Die Empfehlung dieser Vorsichtsmaßnahmen soll dazu beitragen, dem Eintrag der Geflügelpest – dem aviären Influenzavirus H5N1 – vorzubeugen.

Wie schon im letzten Winter wurden nun erste Fälle der Geflügelpest in Deutschland festgestellt. In Bayern waren bisher nur einzelne Wildvögel betroffen; mit einer dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens sollte aber gerechnet werden. So stuft das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko der Ausbreitung in der Wildvogelpopulation und den Eintrag in Hausgeflügelbestände als hoch ein. Derzeit noch in Bayern eintreffende Zugvögel erhöhen das Risiko eines Eintrags in hiesige Wildvogelbestände. Erfahrungsgemäß wird bei Einsetzen der ersten Kälteperioden, wenn sich die Wasservögel in Ufernähe in großen Truppen sammeln, die Ausbreitung steigen.

Um im Fall eines Tierseuchenausbruchs schnell und effektiv handeln zu können, sind gemäß Viehverkehrsverordnung alle Personen, die Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten, unabhängig von der Größe ihres Bestandes verpflichtet, den Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde zu melden:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 06021/394-106

Dies gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände an Nutzgeflügel.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern finden sich auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest".


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