Revision verworfen: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

Service
Tools
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg hatte den Angeklagten in dem Strafverfahren Ks 104 Js 5331/17 am 22.04.2021 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahre und neun Monaten verurteilt. Dieses Urteil hat nunmehr der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.09.2021 die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgericht Aschaffenburg vom 22. 04.2021 als unzulässig verworfen. Der Nebenkläger ist gemäß § 400 Abs. 1 StPO nicht befugt, das Urteil mit dem Ziel anzufechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird oder der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt (vgl. §§ 400, 395 StPO).

Mit weiterem Beschluss vom 08.09.2021 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!