Die Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg hatte den Angeklagten in dem Strafverfahren Ks 104 Js 5331/17 am 22.04.2021 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahre und neun Monaten verurteilt. Dieses Urteil hat nunmehr der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt.
Revision verworfen: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig
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