Die Corona-Hilfen vom Bund und Bayern haben sich bewährt

Politik
Tools
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich in einer Bilanz positiv zu den Corona-Hilfsprogrammen geäußert. Insgesamt sind bayerische Antragsteller mit 13 Milliarden Euro in der Krise unterstützt worden."

 Aiwanger: "Die verschiedenen Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes und des Freistaats waren in der Pandemie notwendig und haben sich bewährt. Durch die Bereitstellung von Liquidität in Höhe von 13 Milliarden Euro wurden zahlreiche, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern in der Krise gezielt unterstützt und stabilisiert, einige wurden durch die staatlichen Hilfen vor der Geschäftsaufgabe oder der Insolvenz bewahrt. Ich danke vor allem der IHK München und Oberbayern für die zügige und professionelle Abwicklung. Dadurch haben wir in Bayern im bundesweiten Vergleich stets beste Werte erzielt. Das gilt für die Erledigungsquoten, die Prüfgenauigkeit zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug sowie die Förderhöhen." Die Überbrückungshilfen des Bundes setzten sich zusammen aus den Überbrückungshilfen I bis IV in den Förderzeiträumen Juni 2020 bis Juni 2022. Von März bis Juni 2020 hatte es zudem die von den Bezirksregierungen und der Landeshauptstadt München administrierte Soforthilfe gegeben. Die Bundesprogramme wurden ergänzt durch die Bayerische Corona-Härtefallhilfe mit der Zielsetzung, Unternehmen und Selbständige analog zur Überbrückungshilfe zu unterstützen, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt sind, aber gleichwohl unter einer Corona-bedingten Härte leiden. Auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung teilen sich Freistaat und Bund die Kosten.

Zu den besonderen Fallgruppen gehörten schweinehaltende Landwirte, die bei der Antragsstellung ein besonderes Problem mit dem vom Bund geforderten Nachweis eines ausschließlich coronabedingten Umsatzrückgangs hatten, sowie Schausteller und Beschicker von Weihnachtsmärkten, denen im Rahmen des gesonderten, vollständig aus Landesmittel finanzierten Programmteiles „Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller“ ein Unternehmerlohn von bis zu 7.500 Euro gewährt wurde.


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!