Polizei weist nachdrücklich auf die Strafbarkeit der Beschädigung von Wahlplakaten hin

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Im Vorgriff auf die bevorstehende Landtagswahl weist die Polizei darauf hin, dass die Beschädigung von Wahlplakaten keine adäquate Form der politischen Meinungsäußerung sondern eine Straftat darstellt, die konsequent verfolgt wird.

Am 08. Oktober dieses Jahres wird der Bayerische Landtag neu gewählt. Im Rahmen der Wahlwerbung werden die zahlreichen Parteien, die zur Wahl antreten, wieder Wahlplakate gestalten und an neuralgischen Stellen aufhängen. Auch in diesem Jahr erwartet die Polizei in Unterfranken wieder Anzeigen wegen Sachbeschädigungen oder der Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wenn beispielsweise ein derartiges Plakat mit einem Hakenkreuz beschmiert wird. Handlungen, die gemäß dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind. Jede Schmiererei auf einem Wahlplakat zieht daher Ermittlungen der Kriminalpolizei nach sich, die zur Identifizierung der Täter führen sollen. Am Ende müssen sich dann die Täter oder die Täterinnen vor Gericht in einem Strafverfahren für die Tat verantworten.

Das Polizeipräsidium Unterfranken appelliert daher an die Vernunft der Bevölkerung und bittet eindringlich von solch delinquentem Verhalten abzusehen. Die Beschädigung von Wahlplakaten stellt eine Straftat dar und ist keine adäquate Form des politischen Diskurses.


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