Sie bildet eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft. Die Art, wie die Gesellschaft Menschen mit Behinderung wahrnimmt, hat sich in den letzten Jahrzehnten zum Positiven verändert. Schlagwörter wie Inklusion, Gleichbehandlung und barrierefreies Leben bestimmen seit einigen Jahren politische und gesellschaftliche Diskussionen zum Thema Behinderung. Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht dieses Thema offensiv an.

Daher stellen die Agenturen für Arbeit in der Woche vom 29. November bis 3. Dezember 2021 Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. Unter dem Motto „Inklusion am Arbeitsplatz – gemeinsam verschieden sein – eine Chance zur Fachkräftesicherung“ werden Arbeitgeber für das Beschäftigungspotenzial der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und ermutigt, Arbeitslose mit Handicap einzustellen. Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen eine Perspektive geben wollen, werden durch die Arbeitsagentur mit einem umfangreichen Beratungsangebot unterstützt. Überdies erhalten auch ratsuchende Menschen mit Behinderungen Beratung und Unterstützung durch die Berater und Beraterinnen der Agentur für Arbeit. Wichtige Themen sind etwa die Einrichtung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen sowie deren Weiterbildung und Qualifizierung.

„Menschen mit Behinderungen bereichern jedes Unternehmen und leisten mit Ihrem Können und Wissen einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Wer ein Handicap hat, ist zwar in bestimmter Hinsicht eingeschränkt, hat aber andererseits auch ein großes Potenzial zu bieten. Unsere Aufgabe in den Arbeitsagenturen und Jobcentern ist es, auf diese Potenziale aufmerksam zu machen und bei Bedarf individuelle Unterstützung anzubieten. Unser Ziel ist erst erreicht, wenn die deutlich höhere Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung gleich hoch ist, wie die Quote aller Arbeitslosen. Deshalb appelliere ich an die bayerischen Unternehmen, schwerbehinderten Menschen eine Chance zu geben und sich selbst von ihrer Motivation und Loyalität zu überzeugen. In ganz besonderem Maße sind hier die öffentlichen Arbeitgeber gefordert, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Nur so kann Inklusion in Bayern Realität werden.“, sagt Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern.

Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung sind oft gut qualifiziert, dennoch gelingt es ihnen seltener eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen als nicht-schwerbehinderten Menschen. Bei Arbeitgebern bestehen im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oftmals Unsicherheiten und Vorbehalte, z. B. aufgrund von Fehlinformationen zu den besonderen Schutzrechten schwerbehinderter Menschen oder Zweifeln an deren Leistungsfähigkeit. Teilweise wird davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer:innen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen nicht so belastbar sind wie Menschen ohne Behinderung. Und wenn die Leistung nicht mehr stimmt, müssen sie trotzdem weiter bezahlt werden – da sie ja unkündbar sind. Fakt ist jedoch, dass Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, kaum Leistungsunterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Behinderung feststellen, sodass es offenbar selten einen Grund zur Kündigung gibt. Sollte dies aber doch mal der Fall sein, können – unter Beteiligung des Inklusions-amtes – auch Beschäftigte mit Behinderung gekündigt werden. In ca. 80 Prozent der Fälle erfolgt eine Zustimmung zum Kündigungsantrag bzw. endet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen.

Andererseits tun sich Betriebe immer schwerer passendes Personal zu finden. Hier kann die Personengruppe der Schwerbehinderten mit Unterstützung der Agentur für Arbeit eine gute Lösung sein. Wenn Arbeitgeber bei der Bewerberauswahl zu Kompromissen bereit sind und auch jemanden einstellen, der vielleicht nicht hundert-prozentig auf die zu besetzende Stelle passt, kann die Chance Arbeitskräfte zu finden, erhöht werden.

Interessierte Arbeitgeber können sich jederzeit an die Agentur für Arbeit unter Telefon 0800 4 55 55 20 wenden. Der Arbeitgeber- Service, in enger Zusammenarbeit mit den Reha-Spezialisten, steht für alle Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.


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