Vereinspauschale 2022: Förderung des außerschulischen Sports

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Auch für das Kalenderjahr 2022 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes, des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor. Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden.

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Dieser muss für das Jahr 2022 mit sämtlichen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen im Original oder ergänzt mit der Erklärung zur Einreichung von Lizenzen) und unterschrieben, bis spätestens 1. März 2022 (Datum des Poststempels) an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt werden. Zu beachten ist, dass auf Grund der besonderen Corona-Situation eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt grundsätzlich nicht möglich ist. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine persönliche Antragsabgabe nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Wie bereits in den vergangenen Jahren können ab Januar die aktualisierten Antragsformulare, sowie weitere Informationen und Neuerungen auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg unter https://www.landkreis-aschaffenburg.de/service/formulare/bildungkultur/#Vereinspauschale abgerufen werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Landratsamtes Aschaffenburg gerne telefonisch unter der Tel.-Nr.: 06021/394-291 und -293 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Es kann auch eine Nachricht hinterlassen werden, in welcher um Rückruf gebeten wird.

Foto: QR-Code zu den Antragsformularen.


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