Lockerungen im ÖPNV, Recyclinghöfen, Freibad und der Sauna

Aschaffenburg
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Der Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg hat nach den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung Lockerungen in verschiedenen Bereichen umgesetzt.

Zum Beispiel entfällt unter freiem Himmel die Maskenpflicht, die Abstandsregeln gelten jedoch weiterhin. Die meisten Besucherbeschränkungen werden aufgehoben. Alle Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 02. September 2021 bis auf weiteres.

Detailliert bedeutet dies:

ÖPNV:

  • Im Wartebereich am ROB und an den Haltestellen entfällt die Maskenpflicht.
  • Für die Fahrt in den Stadtbussen gilt: Die FFP2-Maskenpflicht entfällt, stattdessen ist während der Fahrt eine medizinische Maske („OP-Maske“) zu tragen. Dies gilt für alle Personen, die älter als 6 Jahre sind.

Freibad

  • Die Zeitfenster und die Begrenzungen der Besucherzahlen im Freibad entfallen ab Donnerstag, 02.09.
  • Daher sind die Öffnungszeiten wie vor der Pandemie: Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 -20.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 06:30 - 20:00 Uhr, an den Wochenenden 08:00 – 20:00 Uhr.
  • Die Eintrittspreise bleiben unverändert: Eine Eintrittskarte für Erwachsene kostet 3,00 Euro, Kinder über 6 Jahre und älter sowie Schwerbehinderte kosten 1,50 Euro. Kinder unter 6 Jahren und Begleitpersonen Schwerbehinderter haben freien Eintritt.
  • Die Buchung von online-Tickets im Ticketportal der FreizeitWelt oder im Serviceportal der Stadtwerke ist weiterhin möglich und empfohlen. Online-Tickets haben den Vorteil, dass beim Buchen die Kontaktdaten und gleich miterfasst werden und so die Wartezeiten am Eingang gering sind.

Sauna:

  • Die Zeitfenster und die Besucherbegrenzung in der Sauna bleiben vorübergehend wie bisher bestehen, um die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m gewährleisten zu können. Das Konzept wird jedoch zeitnah an die neuen Vorgaben angepasst.

Recyclinghöfe und Recyclinghofladen:

  • Die Zahl der Anlieferer auf den Recyclinghöfen Fürther Straße 13 und Mörswiesenstraße 55 ist nur durch die jeweilige Kapazität begrenzt, die Zufahrt wird weiterhin durch eine Ampel geregelt. Eine medizinische Maske ist im Kassenbereich, im Geschirrverleih und bei Nutzung der Toiletten erforderlich, unter freiem Himmel gibt es keine Maskenpflicht mehr.
  • In den beiden Recyclinghofläden entfällt die Begrenzung der Kundenanzahl, beim Betreten sind die Hände weiterhin zu desinfizieren und es ist eine medizinische Maske zu tragen.

Servicecenter in der Werkstraße 2 und im Kundenzentrum am ROB:

  • Die Begrenzung der Kundenanzahl entfällt. Ins Servicecenter gelangt man wieder wie früher üblich durch die vordere Glastür. In beiden Gebäuden muß eine medizinische Maske getragen werden.

Alle Infos unter https://www.stwab.de/corona


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