Alte Führerscheine im Papierformat umtauschen

Aschaffenburg
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Ab sofort müssen alle Führerscheine im Papierformat, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosa Führerscheine) und deren Inhaber*innen den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 angehören, umgetauscht werden.

Diese Führerscheine verlieren am 19.01.2022 ihre Gültigkeit. Der neue EU-Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Die notwendigen Antragsunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg unter https://www.aschaffenburg.de/dokumente/Antragsformular-Fuehrerschein.pdf heruntergeladen oder beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt angefordert werden. Für den Tausch muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein im Original mitgeschickt werden.

Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen. Bei LKW- und Bus-Führerscheinen muss allerdings eventuell eine entsprechendes Gutachten vorgelegt werden, um die Fahrerlaubnis zu verlängern. Der bisherige Führerschein wird von der Führerscheinstelle befristet und zurückgesandt. Eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins kann erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen.

Die Stadt empfiehlt den Betroffenen, eine Kopie des ausgefüllten Antrags und eine Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit sie bei einer möglichen Kontrolle nachweisen können, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.

Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg übermittelt.

Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5 Euro Direktversand per Einschreiben). Aufgrund der Covid 19-Pandemiemaßnahmen wird der Umtauschvorgang schriftlich abgewickelt. Ein persönliches Erscheinen auf der Führerscheinstelle ist aktuell nicht möglich und auch nicht notwendig.

Aufgrund europäischer Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden die Führerscheine stufenweise umgetauscht.


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