Hierbei stellten sie fest, dass das Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen bzw. -schutz und einem Promillewert von über 1,9 Promille geführt wurde.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden und den Fahrer erwartet nun eine Anzeige gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Trunkenheit im Verkehr.


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