vbw würdigt gemeinsame Währung als europäischen Stabilitätsanker

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Anlässlich des bevorstehenden 20-jährigen Jubiläums der ersten Bargeld-Ausgabe des Euro am 01.01.2002 würdigt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die positiven Effekte der gemeinsamen Währung für die deutsche und bayerische Wirtschaft.

„Der Euro ist viel mehr als eine Reiseerleichterung innerhalb Europas. Er ist ein Stabilitätsanker und ein Treiber des wirtschaftlichen Aufschwungs in der EU. Jedes Jahr exportieren bayerische Firmen Waren im Wert von über 65 Milliarden Euro in die Länder der Eurozone, das sind rund 35 Prozent aller bayerischen Exporte. Sieben der wichtigsten 20 Absatzmärkte Bayerns liegen in der Eurozone. Ohne den Euro würden die Wechselkursschwankungen unseren innereuropäischen Handel schwächen und die Kosten für die Unternehmen erhöhen“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass auch die Verbraucher stark profitieren: „Die Möglichkeit des direkten Preisvergleichs innerhalb des Euroraums führt zu mehr Wettbewerb auf dem europäischen Markt. Das dämpft die Preise, führt zu Preistransparenz und einer größeren Produktvielfalt“, sagte Brossardt. Trotz immer wieder aufkommender Unsicherheiten rund um die europäische Währung darf laut Brossardt am Euro nicht gezweifelt werden: „Heute ist der Euro die Währung in 19 EU-Mitgliedstaaten und damit die Basis für die weltweite Stellung der Handelsmacht Europa mit der Wirtschaftskraft von über 500 Millionen Menschen. Der Euro gilt dabei für mehr als 340 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger direkt als gesetzliches Zahlungsmittel. Diejenigen EU-Staaten, die den Euro nicht eingeführt haben, orientieren sich an ihm. Außerdem bezahlen auch die Bürger etlicher Staaten außerhalb der EU in Euro oder mit einer an den Euro gekoppelten Währung. Nur als starker Binnenmarkt kann sich Europa gegenüber anderen großen Wirtschaftsräumen wie den USA oder China behaupten.“ Er warnte aber davor, das erfolgreiche System der gemeinsamen europäischen Währung durch eine Transfer- oder Schuldenunion zu gefährden: „Insbesondere der schuldenfinanzierte EU-Corona-Wiederaufbaufonds ist bislang als einmalige und befristete Unterstützungsaktion angelegt. Es darf keine Verstetigung dieser Hilfen geben, denn Folge wäre eine dauerhafte Umverteilung zu Lasten der deutschen Unternehmen, Arbeitnehmer und Steuerzahler."


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