Kontrolle von Menschenrechts- und Umweltstandards

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Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen zu weitreichenden Kontrollen, inwieweit ihre Geschäftspartner Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten.

Von dem Gesetz sind nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen stark betroffen. Insgesamt müssen die Unternehmen durch die rechtliche Vorgabe einen immensen Aufwand an gegenseitiger Kontrolle stemmen. Nachdem das Gesetz entgegen vieler tiefgreifender Einwände ab dem 01. Januar 2023 gelten wird, unterstützen die bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm ihre Mitglieder daher bei der Umsetzung des Gesetzes mit einem modularen Serviceangebot. bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Unser Ziel ist es, dass unsere Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher anwenden können. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Unternehmensführung.“ 

Neben einem aktualisierten Leitfaden bieten bayme vbm eine Reihe vertiefender interaktiver Workshops und Webinare an, um ihre Mitglieder auf die neue gesetzliche Lage vorzubereiten. Brossardt erklärt: „Risikomanagement und -analyse, Prävention, Dokumentation und Berichterstattung sind dabei wichtige Bausteine.“ Dabei gilt es zunächst Klarheit zu schaffen, auf was die Unternehmen überhaupt achten müssen. Brossardt: „Das ist die Einhaltung elementarer Menschenrechtsstandards, wozu auch Arbeitsschutzvorschriften, die Koalitionsfreiheit und Lohnfragen gehören. Das Feld ist breit und die Gefahr für ein Unternehmen, rechtlich etwas falsch zu machen, groß. Das gilt besonders für international tätige Unternehmen.“

bayme vbm weisen auch darauf hin, dass Unternehmen Verstöße gegen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich im In- und Ausland sofort beenden müssen, und zwar auch bei mit ihnen verbundenen Unternehmen, auf die sie einen „bestimmenden Einfluss“ haben. Beim unmittelbaren Zulieferer muss ein Konzept zur Beendigung des Verstoßes mit einem konkreten Zeitplan erstellt werden, unter Umständen ist die Geschäftsbeziehung temporär auszusetzen.

bayme vbm unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen auch dabei, wie sie bei der Auswahl ihrer Zulieferer schon präventiv den menschenrechtsrechts- und umweltbezogenen Vorgaben gerecht werden können. Dazu gehören Kontrollmaßnahmen, vertragliche Vereinbarungen mit dem Zulieferer über die Einhaltung der entsprechenden Standards sowie die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen. „Mit diesen Services sind die bayerischen Metall- und Elektrobetriebe auf der sicheren Seite und bleiben stark und handlungsfähig“, so Brossardt.


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