Aktuelle Corona-Regeln in Aschaffenburg

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Was gilt ab dem 3. April? Die bisher bestehenden Regelungen laufen mit Ablauf des 2. April aus. Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern nicht zum Hotspot zu erklären. Ab dem 3. April gibt es nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen. Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umfasst u.a. folgende Basisschutzmaßnahmen:

Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Desinfektion).
Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten,
sowie im öffentlichen Personennahverkehr.
Für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Schnelltest erforderlich.
In Schule und Kita wird weiterhin im bisherigen Umfang getestet.

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit ist und ist orientiert am Überblick des Bürgerbeauftragen der Bayerischen Staatsregierung. Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.


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