Zugang zum Landratsamt nur mit 3G-Nachweis

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Der Zutritt zum Landratsamt wird ab Januar nur noch nach Vorlage eines gültigen 3G-Nachweises gestattet. Dies betrifft das Amtsgebäude in der Bayernstraße 18 in Aschaffenburg sowie sämtliche Außenstellen - etwa die beiden Zulassungsstellen in Alzenau und Mainaschaff. Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Damit folgt das Landratsamt einem aktuellen Schreiben des Bayerischen Innenministeriums.

Es ist nicht möglich, vor Ort einen Corona-Test unter Aufsicht durchzuführen. Notwendig ist die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder eines Testnachweises von einer offiziellen Teststelle. Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt. Weiterhin bleibt gültig, dass der Zugang nur Personen gewährt wird, die einen Termin vereinbart haben, der unaufschiebbar ist. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Kontakt - soweit möglich - nur per Post, E-Mail oder Telefon aufzunehmen.

Termine für die Bauaufsichtsbehörde sowie für die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden in Alzenau und Mainaschaff können auch online unter www.termine-ab.de vereinbart werden. In den Dienststellen gilt darüber hinaus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

 


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