Hierbei händigte er den Beamten eine geringe Menge Marihuana aus. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte, dass der 21-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmittel sein Kraftfahrzeug führt. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der 21-Jährige entlassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.


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