Da bei diesem deutlicher Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten, welcher einen Wert ergab, der sich im Ordnungswidrigkeitenbereich bewegte. Ein anschließender, gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest auf der Polizeiinspektion Obernburg bestätigte die Feststellungen vor Ort, weswegen eine Anzeige gefertigt wurde.

Der Fahrer wird mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen müssen. Hinweise an die Polizeiinspektion Obernburg, 06022 / 629-0.


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