Auslöser sind der fortschreitende Klimawandel sowie die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. In dieser Lage ändern sich die landes- und bundesrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen zur Entwicklung erneuerbarer Energien in Deutschland. So sind etwa in Bayern größere Ausnahmen von der 10H-Abstandsregel angedacht. Derzeit ist die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regeln noch nicht absehbar. Dennoch prüft der Regionale Planungsverband am Bayerischen Untermain bereits jetzt und auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen, welche Potenziale in der Region des Bayerischen Untermains (Stadt und Landkreis Aschaffenburg mit Landkreis Miltenberg) für Windkraftanlagen zukünftig bestehen. Außerhalb der Landschaftsschutzgebiete sind insbesondere die in der Kabinettssitzung am 17. Mai 2022 beschlossenen Änderungsvorschläge der 10H-Abstandsregel relevant. Demnach wären regionalplanerisch festgelegte Gebiete für Windkraftanlagen zukünftig von der 10H-Abstandsregel ausgenommen. Der Planungsverband prüft derzeit intensiv, welche Flächen hierunter fallen würden und wo Windkraftanlagen möglich wären. Nach einer ersten Analyse können außerhalb der Landschaftsschutzgebiete wegen der besonderen Verhältnisse am Bayerischen Untermain jedoch nur bis zu 0,5 % der Regionsfläche für Windkraft regionalplanerisch zur Verfügung gestellt werden. Auch in Landschaftsschutzgebieten sind gemäß Windenergieerlass Bayern von 2016 Windenergieanlagen grundsätzlich möglich. Im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald wurde dazu ein Zonierungsverfahren durch den Bezirk bereits 2017 abgeschlossen und darin acht Ausnahmezonen für Windkraftanlagen definiert. Diese Ausnahmezonen umfassen ca. 0,9 % der Regionsfläche. In diesen Ausnahmezonen können die Kommunen mittels Bauleitplanung seit 2017 Windkraftanlagen ermöglichen. Derzeit bereitet die Stadt W örth am Main innerhalb einer solchen Ausnahmezone die Entwicklung eines Windparks vor. 

Im Landschaftsschutzgebiet Spessart wurde bislang entschieden, wegen der besonderen landschaftlichen und naturschutzfachlichen Hochwertigkeit des Spessarts keine Ausnahmezonen auszuweisen. Jedoch ist mit der neuen Lage im Hinblick auf die Energiesicherheit zu überprüfen, ob auch hier grundsätzlich Windkraftanlagen errichtet werden können, wenn es auch naturschutzfachlich vertretbar ist und mit dem Landschaftsbild verträglich. Der Planungsverband erarbeitet derzeit daher eine Neufassung des Kapitels „Energie“ des Regionalplans. Bei dieser Neufassung soll diskutiert werden, ob der grundsätzliche Ausschluss des Landschaftsschutzgebiets Spessart durch eine offenere Regel ersetz wird. Dies hatte auch bereits der Umweltausschuss des Landkreises Aschaffenburg in seiner Sitzung am 24. März 2022 einstimmig so gefordert. Darüber hinaus erarbeitet der Regionale Planungsverband neue Festlegungen zu
Leitungsinfrastrukturen, den Energiezielen der Region sowie den weiteren erneuerbaren Energien, wie etwa Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dazu steht der Regionale Planungsverband bereits im Austausch mit der Energieagentur Bayerischer Untermain, um gemeinsam die zukünftigen Ziele im Bereich Energiewende zu konkretisieren.
Der Verbandsvorsitzende Landrat Dr. Alexander Legler erklärt: „Stromerzeugung durch Windkraft ist eine bedeutende Möglichkeit, unsere Energieversorgung in Zukunft sauber und nachhaltig sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion und Entwicklung möchten wir klären, ob, wo und in welchem Umfang weitere Windkraftanlagen Windräder auch in unserer Region errichtet werden könnten, um unseren Beitrag zur Klimaneutralität weiter auszubauen. Seit längerem befinden wir uns daher mit unserem Regionsbeauftragten in einer erneuten Prüfung, zu dieser
Fragestellung. Der sorgsame Umgang mit unserer Umwelt ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle sind gefragt und auch auf der Ebene der Planungsregion Untermain werden wir unseren Beitrag leisten.
Der Regionale Planungsverband beabsichtig noch im Sommer eine Sitzung des Planungsausschusses, um über den aktuellen Stand zu berichten. Voraussetzung hierfür sind weiter konkretisierte bundes- und landesrechtliche Regelungen. Die 10H-Abstandregel ist eine Bestimmung der Bayerischen Landesbauordnung, wonach Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten müssen. Die Kommunen können in ihrer Bauleitplanung geringere Abstände festlegen


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!