Durch die Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ wurde zum Schutz von Wiesenbrütern seit dem Jahr 2020 in Bayern für Grünlandflächen ein Walzverbot nach dem 15. März eingeführt. Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass eine durch Frost abgehobene Grasnarbe wieder Anschluss zum Boden erlangt und die Wurzelbildung angeregt wird. Der Boden darf dabei weder zu nass noch zu trocken sein.
Walzverbot von Grünlandflächen beginnt später
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