Infektionsschutzmaßnahmen nach neuer Verordnung

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Mit dem 2. September ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.

Die einzige Inzidenzgrenze, die danach noch Einfluss auf die geltenden Regelungen nimmt, ist 35, die der Landkreis gegenwärtig überschreitet. Die aktuell im Landkreis geltenden Infektionsschutzmaßnahmen können wie immer auf https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/gesund-soziales/gesund/corona/ unter „aktuelle Informationen & Maßnahmen“ eingesehen werden.

 


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