vbw: Inflationsausgleichsgesetz kommt zur rechten Zeit

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt das heute im Bundestag verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz.

„Das Gesetz kommt zur rechten Zeit mit den richtigen Inhalten. Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie persönlich haftenden Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Einkommenssteuer rein inflationsbedingte Mehrlasten erspart bleiben", findet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Mit Korrekturen des Regierungsentwurfs, die den neuen Existenzminimumbericht und aktuelle Inflationserwartungen berücksichtigen, hat der Bundestag dies sichergestellt. „Abhängig vom künftigen Inflationsgeschehen kann sich zusätzlicher Korrekturbedarf ergeben. Das liegt auf der Hand", so Brossardt. Die vbw hatte sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens neben diesem vollen Inflationsausgleich im Einkommensteuertarif auch für eine inflationsgerechte Anhebung der Freigrenze zum Solidaritätszuschlag eingesetzt. „Ohne diese Korrektur müssten wieder deutlich mehr Steuerpflichtige als heute den Soli zahlen. Es ist gut, dass der Bundestag dieses Anliegen in das Gesetz übernommen hat. Damit werden für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reale Nettoeinkommensverluste vorgebeugt", erklärt Brossardt und ergänzt: „Für die Zukunft bleibt allerdings die komplette Abschaffung des Soli unser Ziel." Die vbw sieht anders als der Sachverständigenrat den steuerlichen Inflationsausgleich ausdrücklich als Beitrag zu einer sachgerechten Krisenpolitik. „Steuerpolitik muss gerade auch in der Krise berechenbar und vertrauenswürdig bleiben. Instrumente, durch die die Steuerlast automatisch ansteigt, passen da nicht dazu", so Brossardt abschließend.


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