Antrag auf Arbeitslosengeld II jetzt auch online möglich

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Seit dem 4. Oktober 2022 ermöglicht der neu eingeführte digitale Hauptantrag Kundinnen und Kunden in den lokalen Jobcentern ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch zu stellen.

Einige Anliegen, wie das Mitteilen einer Veränderung oder das Einreichen eines Weiterbewilligungsantrags, können Kundinnen und Kunden schon seit längerer Zeit bequem online von zu Hause aus erledigen. Jetzt ist ein weiterer wichtiger Online-Service verfügbar. Die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld II überzeugt durch hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Hilfetexte mit Erklär-Charakter unterstützen Kundinnen und Kunden durchgängig während der gesamten Dateneingabe.

Alle Antragsdaten und Nachweise bzw. Dokumente können direkt am PC, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Antrag spart somit Zeit und Portokosten. Des Weiteren können die Kundinnen und Kunden das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Kundinnen und Kunden können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten.

Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt.

Die Geschäftsführungen der Jobcenter Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg begrüßen den Ausbau der digitalen Serviceangebote. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter freuen sich über jeden online gestellten Antrag, da über diesen Weg einfach und schnell Fragen und Antworten auf sicherem Weg ausgetauscht werden können. Per E-Mail ist das aus Datenschutzgründen nicht möglich,“ so Christian Wolf, Geschäftsführer Jobcenter Stadt Aschaffenburg zur aktuellen Neuerung.

Mit der Einführung des digitalen Hauptantrags ist ein weiterer wichtiger Baustein erreicht, bis Jahresende 2022 das Online-Zugangsgesetz (OZG) im Rechtskreis SGB II umzusetzen.


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