Wiederinbetriebnahme von Holzöfen

QR-Code zur Allgemeinverfügung sowie den Formularen.

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Ab 1. September 2022 dürfen gewisse stillgelegte Holzfeuerungsanlagen - wie Kachelöfen - befristet für ein Jahr wieder in Betrieb genommen werden. Hierfür hat der Landkreis Aschaffenburg eine Allgemeinverfügung erlassen.

Dafür müssen alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
⦁ Es handelt sich um eine Anlage, die gemäß den Paragraphen 25 und 26 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung stillgelegt wurden. Betroffen sind also Öfen ab einem bestimmten Schadstoffausstoß je nach Baujahr.
⦁ Die Anlagen waren bislang noch nicht abgebaut.
⦁ Die Anlage ersetzt ganz oder teilweise eine Gasheizung.
⦁ Dem Landratsamt wird vor Inbetriebnahme ein entsprechendes Formular vorgelegt, das sich auch auf der Homepage unter „Aktuelles > Veröffentlichungen > Amtliche Bekanntmachungen“ findet.
⦁ Die oder der zuständige Bezirksschornsteinfegerin oder Bezirksschornsteinfeger wird informiert.

Die Wiederinbetriebnahme ist dann bis zum 31. August 2023 möglich. Es gelten die Überprüfungspflichten durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb. Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz finden sich auf deren Homepage unter „Themen > Luft > Richtiges Heizen“.

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