Hitze und Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Hitzefrei

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Vor dem Hintergrund der bevorstehenden heißen Tage unterstreicht die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass auch bei hohen Temperaturen die Arbeitspflicht nicht automatisch entfällt. „Es gibt zwar keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz.

Gleichwohl sind die Unternehmen bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. So können Arbeitnehmer weder klimatisierte Räume noch ‚Hitzefrei' verlangen", erläutert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Vorschriften dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betrieb müssen jedenfalls Fenster oder Glaswände, durch die es zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet werden. „Es ist aber Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu finden. Viele Unternehmen haben hier in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle entwickelt", so der vbw Hauptgeschäftsführer. Möglich sind auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, oder die Bereitstellung geeigneter Getränke.

Da derzeit Beschäftigte auch im Homeoffice arbeiten, stellt sich auch hier die Frage nach dem Schutz vor Hitze: „Auch hier gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gesundheitliche Gefahren durch Hitze berücksichtigen muss. Im Homeoffice ist aber vor allem die Eigenverantwortung der Beschäftigten gefragt. Es obliegt in erster Linie den Beschäftigten, sich in ihrem Heim vor zu großer Sonneneinstrahlung oder Hitze zu schützen", erläutert Brossardt. Er betont, dass es keinen Anspruch auf Home Office gibt und präzisiert: „Und zwar auch dann nicht, wenn es zu Hause vermeintlich kühler ist als im Betrieb."


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