GEW Bayern unterstützt Petition der Heilpädagogischen Förderlehrer*innen

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Bereits im Februar 2021 ergab eine Umfrage der GEW Bayern unter Heilpädagogischen Förderlehrer*innen (HFL) und Heilpädagogischen Unterrichtshilfen (HPU) steigende Arbeitsbelastungen bei beiden Berufsgruppen an Förderschulen.

In Zeiten des akuten Lehrkräftemangels haben diese seitdem noch zugenommen. Es ist, rein vom Gesetz her, nicht vorgesehen, dass HFL eigenverantwortlich Unterricht erteilen. Gemäß Bayerischem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Artikel 60) sollten sie lediglich den Unterricht der Lehrkräfte unterstützen und bei Erziehung und Beratung mitwirken. In der Realität zeigt sich inzwischen ein vollkommen anderes Bild: HFL leisten eigenständig Unterricht, vertreten den Unterricht erkrankter Lehrkräfte, leiten Gruppen in den Einrichtungen, werden in der Klassenführung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingesetzt und arbeiten eigenverantwortlich in den sonderpädagogischen Hilfen und Diensten. Begründet wird das meist mit der Personalnotsituation, in der man sich derzeit befindet. Die Bezahlung der HFL nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) ist schlecht. Im Vergleich mit Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen ist die Bezahlung trotz der erforderlichen zweijährigen Weiterbildung um mehrere Hundert Euro niedriger. Die vom Freistaat finanzierte Weiterbildung führt paradoxerweise zu weniger Einkommen.

Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, weist auf den Umfang der Weiterbildung hin. Sie dauert für bereits ausgebildete Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Heilpädagog*innen zwei Jahre, umfasst mehr als 600 Ausbildungsstunden in 17 Lehrgangswochen und schließt mit einer Hausarbeit und einer schulpraktischen, theoretischen und mündlichen Prüfung ab. Florian Kohl dazu: „Leider ist es nicht gelungen, eine bessere Vergütung der HFL in den letzten Verhandlungen zum TV-L zu berücksichtigen. Die Tätigkeitsbeschreibung aus dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz passt längst nicht mehr mit der Realität zusammen. Es ist überfällig, den Beruf auch im Gesetz aufzuwerten.“ Daher fordern die Petent*innen in einem Schreiben an die Mitglieder des Landtagsausschusses eine Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale und eine Angleichung an den Status der Förderlehrer*innen an Grund- und Mittelschulen. Die GEW Bayern erhofft sich ein starkes Signal vom Landtag. Ein Erfolg der Petition wäre es, wenn der Handlungsbedarf erkannt und die Petition zur Berücksichtigung an die Staatsregierung überwiesen würde.

Link zur Umfrage: https://cloud.gew-bayern.de/index.php/s/cc48Xt5FPweSZjJ


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