Brossardt: „Regulierung beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der M+E Industrie"

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Seit dem Inkrafttreten am 01. Januar 2023 sind mehr als 22 Prozent der M+E-Betriebe in Bayern vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz direkt betroffen.

Für weitere gut 46 Prozent gilt das indirekt über ihre Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm zu den Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf die M+E Betriebe in Bayern. bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Für einen typischen mittelständischen Betrieb mit 250 Beschäftigten verursacht das Gesetz jährliche Kosten von rund 30.000 Euro, obwohl diese Unternehmen gar nicht im direkten Anwendungsbereich des Gesetzes liegen. Unternehmen, die direkt betroffen sind, sehen sich mit wesentlich höheren Kosten konfrontiert und müssen entsprechende Personalkapazitäten für die Anwendung des Gesetzes schaffen. In Zeiten einer unsicheren konjunkturellen Lage kommen diese Belastungen erst recht zur Unzeit. Außerdem zeigt sich, dass die Kostenbelastung in der Praxis – wie erwartet – deutlich höher ausfällt als vom Gesetzgeber angenommen." Um die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen, haben die Unternehmen laut Umfrage vor allem ihre Bedingungen für Lieferanten und Kunden angepasst. Dazu gehören Schulungen für ihre Mitarbeiter sowie der Ausbau des Risikomanagementsystems und des Compliance-Bereichs. „17 Prozent der Unternehmen haben zusätzliches Personal eingestellt. Im Schnitt musste ein betroffenes Unternehmen 2,3 Mitarbeiter neu einstellen, um die bürokratischen Anforderungen zu erfüllen. 18 Prozent der Unternehmen mussten die Produktpreise erhöhen, um die Mehrkosten zu kompensieren", sagte Brossardt und ergänzt: „Fast jeder zehnte Betrieb hat den Einkauf bei bestimmten Lieferanten einstellen müssen oder plant dies zu tun. Zwölf Prozent der betroffenen Unternehmen haben sich aus bestimmten Ländern oder Handelsregionen zurückgezogen. Das ist entwicklungspolitisch problematisch. Wir brauchen im Gegenteil stärker diversifizierte Lieferketten, um die Störanfälligkeit zu reduzieren und die Resilienz zu steigern."

Weniger als 17 Prozent der Unternehmen sehen sich ausreichend durch die Bundesregierung informiert. 70 Prozent der Betriebe beklagen hingegen, dass ihnen von Seiten der Bundesregierung nicht mitgeteilt wird, welche Maßnahmen sie konkret ergreifen müssen, um die Vorgaben des Gesetzes einzuhalten. „Hier ist der Bund gefragt, Informationsarbeit zu leisten und entsprechende Klarstellungen in den Umsetzungshilfen des BAFA – Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu treffen", so Brossardt.Mit der zusätzlich geplanten EU-Richtlinie zu den Lieferketten befürchten die Unternehmen laut bayme vbm eine weitere Steigerung der Bürokratie sowie noch höhere Kosten. Brossardt: „Schon jetzt können laut Umfrage viele Unternehmen die bürokratischen Vorgaben und hohen Kosten kaum schultern. Die beschlossene Ausweitung des direkten Anwendungsbereichs des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im nächsten Jahr wird die Situation weiter verschärfen. All das zeigt: Am Gesetz besteht dringender Nachbesserungsbedarf."  


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