vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die angedachte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) belastet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stark. Die Folgen für die Lohnzusatzkosten wären erheblich und ein klarer Standortnachteil. Bei den Arbeitgebern würden die von der Kranken- und Pflegeversicherung verursachten Lohnzusatzkosten um bis zu 46,4 Prozent steigen. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Daher sagen wir klar: Der Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen muss erhalten bleiben." Die vbw warnt davor, durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze schleichend eine Bürgerversicherung einzuführen. „Das ist das falsche Signal an die Unternehmen in unserem Land. Denn: Der Dualismus von gesetzlicher und privater Krankenversicherung wirkt dämpfend auf Lohnzusatzkosten. Dadurch profitieren im Endeffekt sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber."
Mit Blick auf die geforderten Strukturreformen betont die vbw, dass auch die staatliche Bezuschussung der Sozialversicherung mit Steuer- und Haushaltsmitteln kein nachhaltiges Modell darstellt. Brossardt: „Die Stabilisierung der Sozialversicherungen durch öffentliche Mittel verursacht eine Budgetkonkurrenz zu wichtigen Zukunftsinvestitionen in die Bildung, Forschung, Infrastruktur oder in die Digitalisierung. Die nötigen Reformen in diesen Bereichen werden dadurch verzögert. Die Sachlage fordert pragmatisches Handeln: Wir müssen mit Blick auf die Demografie Leistungen hinterfragen und die Rente mit 67 konsequent ausgestalten."
Das aktuelle vbw Positionspapier „Sozialversicherung und Lohnzusatzkosten" finden Sie hier: https://www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/Soziale-Sicherung/Sozialversicherung/Sozialversicherung-und-Lohnzusatzkosten.jsp