vbw kritisiert EU-Vorstoß zu verschärften Sorgfaltspflichten

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert die Pläne der EU-Kommission zur 'Corporate Sustainability Due Diligence' Richtlinie.

Die Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen zu menschenrechtlicher Verantwortung entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in die Pflicht zu nehmen. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die derzeit diskutierte Ausgestaltung würde zu einer Überlastung - gerade von KMUs - führen. Denn eine durchgängige Kontrolle bei stark diversifizierten Lieferketten wäre für KMUs in der Praxis nicht umsetzbar. Es steht für uns außer Frage, dass die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Sozial- und Umweltstandards sichergestellt sein muss. Aber: Von KMUs kann nicht verlangt werden, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu überwachen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie muss mindestens analog zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter erhöht werden. Zudem dürfen nur direkte Geschäftspartner im Fokus stehen."  Mit einer praxisfernen Lieferkettenregulierung droht laut vbw ein Szenario, in dem Unternehmen aus Kostengründen und mit Blick auf das Risikomanagement die Zahl der Zulieferer reduzieren. „Es besteht die Gefahr eines Rückzugs aus ganzen Staaten, da Handelsbeziehungen zu manchen Ländern nahezu unmöglich werden. Mit einer Verlagerung der Lieferketten auf einige wenige Zulieferer helfen wir weder heimischen Unternehmen, noch verbessern wir die Menschenrechtssituation in den jeweiligen Staaten. Die Erfahrung aus dem Ukraine-Krieg zeigt uns zudem: Wir brauchen künftig stärker diversifizierte Lieferketten, um die Störanfälligkeit zu reduzieren und die Resilienz zu steigern", so Brossardt.

Die vbw fordert auf der einen Seite Positivlisten, die Staaten umfassen, in denen ein hohes Niveau an gesetzlichen Standards besteht und die Rechtsdurchsetzung garantiert ist. Bei der Zusammenarbeit mit Zulieferern aus diesen Ländern sollen dann entsprechende Sorgfaltspflichten entfallen. Auf der anderen Seite soll es Negativlisten geben, die durch öffentliche Stellen in der EU erstellt werden und problematische Zulieferer auflisten. So können Unternehmen bei den eigenen Nachweis- und Überwachungspflichten entlastet werden. „Schließlich gilt es für die Unternehmen, Rechtssicherheit zu schaffen. Sorgfaltspflichten müssen so ausgestaltet sein, dass es sich um eine Bemühenspflicht, jedoch nicht um eine Erfolgspflicht handelt. Wir brauchen sogenannte Safe-Harbour-Klauseln, die das Engagement von Unternehmen in Brancheninitiativen bei Sorgfaltspflichten anerkennen. Das soll als Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bewertet werden", forderte Brossardt abschließend.


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