Pressemitteilung zur geplanten Sonderabgabe auf Einweg-Kunststoffprodukte

Unternehmen
Tools
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert die vom Bundeskabinett beschlossene Sonderabgabe auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte.

„Die Umweltverschmutzung durch Plastikmüll auf Straßen, Plätzen und in Parks ist ein großes Problem für die Kommunen. Aber dieses Problem lösen wir nicht mit einem Einwegkunststofffonds, wie ihn die Ampel-Regierung vorsieht. Der Beschluss kommt zur Unzeit und verursacht unnötig Bürokratie. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Krisencocktails brauchen wir sinnvolle Ent- und keine zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen", erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte ab 2025 Abgaben in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen. Aus diesem Fonds können die Kommunen dann Mittel abschöpfen, um damit die Entsorgung von Plastikmüll im öffentlichen Raum zu finanzieren. Das Gesetz soll Teile der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. Die Höhe der Abgabe für die Hersteller soll sich nach Art und Menge der Produkte bemessen, die zuvor auf den Markt gebracht wurden. Unter den Beschluss fallen zum Beispiel Tabakprodukte und Behälter für To-Go-Lebensmittel.

Aus Sicht der vbw wird der Einwegkunststofffonds seinem geplanten Zweck nicht gerecht. „Der Fond reduziert die Verantwortlichkeit der Hersteller auf die bloße Entrichtung einer Abgabe. Das ist keine sinnvolle Herstellerverantwortung. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einweg-Kunststoff-Kommission hätte lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze. Das ist zu wenig. Wir müssen sicherstellen, dass die Hersteller ihre Produktverantwortung aktiv mitgestalten können. Das heißt, die umzulegenden Kosten müssen zwischen den betroffenen Akteuren festgelegt werden, also direkt zwischen Unternehmen und Kommunen", so Brossardt. Aus Sicht der vbw müssen zusätzliche Kosten für die Hersteller transparent und sachgerecht ermittelt werden. „Die Kosten dürfen sich nur am Gewicht der Verpackungen orientieren. Alles andere ist nicht praxisgerecht und verursacht einen enormen bürokratischen Aufwand. Der Kostenanteil muss in einem konkreten Verhältnis zu den Abfallmengen stehen", stellt Brossardt abschließend klar.


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!