„Der Mechanismus einer Pauschalzahlung über die Gasabrechnung ist eine effektive Hilfe, ohne Sparanreize zu nehmen. Besonders wichtig ist, dass alle Gasverbraucher entlastet werden, Haushaltskunden ebenso wie kleine, mittlere und vor allem die energieintensiven Unternehmen der Industrie", betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw weist aber darauf hin, dass der zeitliche Abstand zwischen der einmaligen Entlastungszahlung im Dezember und dem Beginn der Gaspreisbremse ab März 2023 für viele klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) zu groß ist. Dazu Brossardt: „Hier muss nachgebessert werden. Das im Abschlussbericht empfohlene Härtefallprogramm für die Wirtschaft muss rasch kommen."

Die vbw fordert, die vom Bund angekündigten Maßnahmen zur Strompreissenkung zügig umzusetzen, wie von Bundeskanzler Scholz angekündigt bis spätestens Januar 2023. „Wir brauchen für die Wirtschaft in ihrer ganzen Breite schnellstmöglich eine spürbare Entlastung", so Brossardt. Dazu zählt aus Sicht der vbw auch, alle staatlichen Kostenbestandteile von Energie, wie etwa die Stromsteuer, die Energiesteuer und den nationalen CO2-Preis, zu senken beziehungsweise auszusetzen. „Zusätzlich müssen die Vorauszahlung von Unternehmensteuern ausgesetzt und der Verlustvortrag erhöht werden, damit Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden", sagt Brossardt abschließend.


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