„Datenwirtschaft nicht unter Regulierung ersticken“

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unterstützt eine Harmonisierung des Datenrechts und Verbesserungen bei der Nutzung von Sachdaten aus dem Internet der Dinge.

Der Entwurf der Europäischen Kommission dazu, der sogenannte Data Act, muss aus Sicht der vbw aber dringend überarbeitet werden. „Wir müssen aufpassen, dass die Datenwirtschaft nicht durch übermäßige Regulierung erstickt wird. Hier ist die EU-Kommission im Entwurf klar über das Ziel hinausgeschossen“, findet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und ergänzt: „Vor allem die Regelungen für den B2B-Bereich bewerten wir kritisch. Der Entwurf muss auf seinen sinnvollen Kern zurückgeführt werden.“

Der Grundgedanke des Data Acts sieht vor, dass die Nutzer von smarten Geräten (Auto, Smart Home etc.) einen Anspruch auf Zugang zu den dabei entstehenden Daten bekommen und diesen auch Dritten verschaffen können. So soll das wirtschaftliche Potenzial der Datenwirtschaft besser genutzt und eine gerechtere Verteilung erreicht werden. „Es ist gut, dass die EU auf vertragliche Lösungen setzt. Verträge werden bei uns aber auf freiwilliger Basis geschlossen. Im B2B-Bereich lehnen wir einen Kontrahierungszwang, also die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages, entschieden ab. Auch die pauschale Unterscheidung zwischen KMU und größeren Unternehmen und die daran geknüpfte Ungleichbehandlung passen im Bereich datengetriebener Geschäftsmodelle nicht“, so Brossardt.

Die vbw fordert, dass der Data Act die wahren Hindernisse für eine erfolgreiche europäische Datenwirtschaft beseitigt. Das sind in erster Linie die Sorge vor einem Zugriff auf sensible Unternehmensdaten und Anwendungsschwierigkeiten aus dem Bereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Größter Hemmschuh für die intensivere Nutzung von Sachdaten sind datenschutzrechtliche Grauzonen und fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung. Für 82 Prozent beziehungsweise 76 Prozent der bayerischen Unternehmen aus Industrie und industrienahen Dienstleistungen sind das die Hauptgründe, warum sie Daten nicht intensiver nutzen. Diese Hemmnisse müssen zwingend aufgelöst werden, sonst setzen sich die bereits bekannten Probleme der DSGVO auch im Data Act fort. Das können wir uns wirtschaftlich nicht leisten. Schließlich müssen auch Geschäftsgeheimnisse umfassend geschützt werden können“, so Brossardt.


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