Die Pflanze trägt den Beinamen „Kraut der Unsterblichkeit" oder „Kraut der Hundertjährigen", da ihr positive Wirkungen nachgesagt werden. Jiaogulan soll etwa das Immunsystem stärken, den Blutzucker günstig beeinflussen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen. In Deutschland ist der Verkauf von Jiaogulan als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verboten. Die Pflanze mit der lateinischen Bezeichnung „Gynostemma pentaphyllum" gilt rechtlich als neuartiges Lebensmittel und benötigt eine Zulassung. Die gibt es für Jiaogulan bisher nicht. „Diese Vorgabe dient als vorsorglicher Gesundheitsschutz", sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. So soll sichergestellt werden, dass der Verzehr keine negativen gesundheitlichen Folgen etwa für Personen mit bestimmten Krankheiten, Kinder oder Schwangere hat.

Vorsicht vor Produkten aus dem Online-Handel - Jiaogulan gibt es in Deutschland trotzdem zu kaufen, beispielsweise als frische Pflanze in Gärtnereien. Im Internet bieten Händler Jiaogulan in getrockneter Form an. Sie verkaufen das Kraut als Dekoartikel oder Bastelmaterial, da es nicht als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden darf. Ernährungsexpertin Danitschek rät davon ab, diese Produkte zu verzehren. „Es gibt keine Sicherheit, dass sie frei von Schadstoffen oder Rückständen von Pestiziden sind." Unser interaktives Lebensmittel-Forum beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren.


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