878.500 Euro für Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

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Die Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2022 im Regierungsbezirk Unterfranken zur Förderung von Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft Ausgabemittel in Höhe von 642.908 € und in kommunaler Trägerschaft in Höhe von 235.592 €, insgesamt somit in Höhe von 878.500 € bewilligt.

Zuwendungsempfänger in freier Trägerschaft:
Caritasverband für den Landkreis Aschaffenburg e.V. 86.200 €
Caritasverband für die Stadt Aschaffenburg e.V. 53.496 €
Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V. 44.919 €
Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V. 56.265 €
Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. 57.565 €
Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V. 47.002 €
Diakonisches Werk Kitzingen e.V. 77.335 €
Diakonisches Werk Würzburg e.V. 86.187 €
Aktionsgemeinschaft Sozialisation e.V., Würzburg 5.142 €
Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Würzburg 128.797 €
insgesamt: 642.908 €

 Zuwendungsempfänger in kommunaler Trägerschaft: Stadt Schweinfurt 98.995 €, Landkreis Main-Spessart 79.050 €, Stadt Würzburg 57.547 €, insgesamt: 235.592 €

Gegenstand und Zweck der Förderung: Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten. Die Mittel stammen aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Ziele, Inhalte und Methoden der Beratungsstellen: Erziehungsberatungsstellen sind Teil der örtlichen psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und Familien. Eltern, sonstige Erziehungsberechtigte, Familien und jungen Menschen erhalten sowohl persönlich, als auch gegebenenfalls unter Einsatz weiterer Kommunikationsformen (Telefon, onlinebasierte Beratung etc.), niederschwellige Beratung. Pädagogische und damit verbundenen therapeutische Leistungen werden angeboten. Die Hilfe verfolgt insbesondere das Ziel, bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Die Ratsuchenden sollen insbesondere unterstützt werden bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-)Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen.

Förderrichtlinien und Förderhöhe: Maßgebend für die staatliche Förderung ist die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 14. März 2022. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert werden die Personalkosten des hauptamtlichen Fachpersonals auf der Grundlage von Festbeträgen.


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