Fristen zum Umtausch alter Führerscheine

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann weist darauf hin, dass die verlängerte Umtauschfrist für alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, zum 19. Juli 2022 ausläuft.

"Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben", erklärte Herrmann. Der Regelsatz betrage laut Bußgeldkatalog zehn Euro. Der Innenminister rät daher allen betroffenen Führerscheininhabern, rechtzeitig bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsämter oder kreisfreien Städte) einen neuen EU-Führerschein zu beantragen. Aufgrund der Belastungen durch die Corona-Pandemie hatte die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz Herrmanns im Januar 2022 beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine zunächst nicht sanktioniert werden. Parallel hatte Bayern über den Bundesrat eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung eingebracht, so dass die Umtauschfrist um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert wurde.

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine. Informationen zum Führerscheinumtausch sind abrufbar unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html


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