Wieder Maskenpflicht im Landratsamt

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Im Landratsamt ist das Tragen einer FFP2-Maske ab sofort wieder verpflichtend. Dies betrifft sowohl das Hauptgebäude in der Bayernstraße sowie sämtliche Außenstellen - wie etwa die Zulassungsstellen in Alzenau und Mainaschaff. Wie bislang auch ist für den Besuch im Landratsamt ebenfalls eine vorige Terminvereinbarung erforderlich.

Termine für die Bauaufsichtsbehörde sowie die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden in Alzenau und Mainaschaff können auch online unter www.termine-ab.de gebucht werden.

Allgemein wird weiterhin darum gebeten, nur per Mail, Post oder Telefon Kontakt aufzunehmen, soweit ein persönliches Erscheinen nicht notwendig ist.

 


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