Im Landratsamt ist das Tragen einer FFP2-Maske ab sofort wieder verpflichtend. Dies betrifft sowohl das Hauptgebäude in der Bayernstraße sowie sämtliche Außenstellen - wie etwa die Zulassungsstellen in Alzenau und Mainaschaff. Wie bislang auch ist für den Besuch im Landratsamt ebenfalls eine vorige Terminvereinbarung erforderlich.
Wieder Maskenpflicht im Landratsamt
Tools
Typographie
- Smaller Small Medium Big Bigger
- Default Helvetica Segoe Georgia Times
- Lese Modus