Infoveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform

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Die Grundsteuer in Bayern wurde reformiert. Was die Reform bedeutet und was nun für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu tun ist, darüber informiert eine gemeinsame Infoveranstaltung von Stadt und Landkreis sowie dem Finanzamt Aschaffenburg am Montag, 11. Juli, um 18 Uhr in der Stadthalle am Schloss.

Die Veranstaltung wird auch online übertragen. Der Zugangslink wird kurz vor der Veranstaltung auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg www.aschaffenburg.de veröffentlicht. Neben einem Vortrag des Finanzamts gibt es an Frageinseln die Möglichkeit, spezifische Fragen persönlich zu stellen. Ein Stand zum Thema „ELSTER“ steht ebenfalls bereit. Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat deshalb am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen. Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Sie erhalten dazu ab 30. Mai ein Informationsschreiben. Die Erklärung kann ab 1. Juli 2022 elektronisch über ELSTER unter https://www.elster.de abgegeben werden. Weitere Infos gibt es unter www.grundsteuer.bayern.de.


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